Kapitalanleger und selbst nutzende Eigentümer innerhalb einer WEG-Verwaltung haben meist nicht die gleichen Ziele und Interessen. Für den Verwalter bedeutet dies: er muss neben der kaufmännischen und technischen Verwaltung des Objekts auch die Fähigkeit mitbringen, als kompetenter, neutraler und vertrauenswürdiger Berater zu aufzutreten.
| Das Angebot auf einen Blick: |
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Abrechnungen
Pünktliche Erstellung einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum (Gesamt-/Einzelabrechnung). Erstellung einer detaillierten Betriebs- und Heizkostenabrechnung für den Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. |
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Auftragsvergabe
Recherche, Auswahl und Beauftragung von qualifizierten Handwerksbetrieben. Terminliche und sachliche Überwachung der auszuführenden Aufgaben. |
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Buchführung
Führung und Abrechnung von Hausgeldkonten, Einnahme- und Ausgabekonten sowie Rücklagekonten nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung. |
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Eigentümerversammlung
Ordnungsgemäße Durchführung der ordentlichen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Protokollierung der Versammlungen sowie Versand des Sitzungsprotokolls an alle Miteigentümer. Einberufung und Durchführung von Verwalterbeiratssitzungen. |
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Geldverwaltung
Führen der Konten der WEG. Rechnungskontrolle und Rechnungsausgleich: Sachliche und rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Anweisung der Beträge. |
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Hausordnung
Aufstellung, Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung. |
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Vertragsmanagement
Überwachung, Betreuung und Optimierung von sämtlichen Verträgen der Eigentümergemeinschaft mit Dritten. |
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Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen und Notbeleuchtungen durch Handwerker, Sachverständige und TÜV |